AGB

Einbeziehung der AGB 

Die folgenden Geschäfts- und Teilnahmebedingungen gelten für alle mit der Tennisschule Ivascu Inh. Bogdan Alexandru Ivascu geschlossenen Verträge. Nebenvereinbarungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch die Tennisschule-Ivascu schriftlich bestätigt und akzeptiert werden.

Vertragsabschluss 

Die Abgabe der Anmeldung bzw. Buchung eines Kurses stellt zunächst nur ein Angebot an unsere Tennisschule zum Abschluss eines Dienstleistungsvertrages dar. Der Vertrag kommt erst dann zu Stande, wenn wir das Angebot durch eine schriftliche Teilnahmezusage bestätigen. Unsere Tennisschule ist in der Annahme der Angebote frei. 

Training/Unterricht

Unser Leistungsangebot umfasst Mannschafts-, Gruppen- und Einzeltraining sowie Tenniscamps, Organisation, usw. Hier wird zwischen Dauertraining (ABO-Stunden) und einzeln gebuchten Unterrichtsstunden unterschieden. Das Dauertraining (ABO-Stunden) erstreckt sich über eine Sommer- bzw. Wintersaison. Gruppentraining wird aus didaktischen Gründen mit Gruppen zwischen 2 und 4 Spielern durchgeführt. Größere Gruppen werden nur bei Vorlage besonderer Umstände, z.B. Kooperationen mit Schulen/Kindergärten, Mannschaftstraining, Feriencamps, oder und nach gesonderter Vereinbarung unterrichtet. Die TSI kann die Trainingsgruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke einteilen und Einteilungen ändern. Dabei versucht die TSI auf die Wünsche Ihrer Kunden nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen. Die Gruppengröße, Trainingsdauer sowie 100% passende Spielstärke in der Trainingsgruppe kann nicht garantiert werden. Wenn die Trainer den Trainingsplatz/Trainerplatz wechseln müssen und Verspätungen entstehen, wird die Trainerstunde, aufgrund Verspätungen, nicht verlängert oder nachgeholt und es entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Preise/Leistungsumfang 

Der genaue Preis und Leistungsumfang zu einem Kurs/Tennistraining befindet sich im Anhang der Anmeldung. Alle Endpreise beinhalten die Trainer-Honorare sowie die aktuell gültige Umsatzsteuer. Die Platzgebühren werden separat berechnet.

Anmeldung/Trainingsteilnahme

Die Anmeldung zu einem Kurs/Tennistraining erfolgt über ein Anmeldeformular welches die Tennisschule-Ivascu vor der Saison zur Verfügung stellt. Für jeden Teilnehmer ist eine eigene Anmeldung auszufüllen. Darin erkennt der Anmeldende unsere allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Teilnahmebedingungen an. 
Die Kursplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Ein Anspruch auf Kursteilnahme besteht nicht. Sind alle Kursplätze bereits belegt, wird der Kunde darüber umgehend informiert. Auch nach Kursbeginn ist ggf. ein Einstieg in das Training möglich, allerdings nur dann, wenn die max. Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist und der Cheftrainer dies auch befürwortet.

Tenniscamps

Die Anmeldung zu einem Kurs/Tenniscamp erfolgt über ein Anmeldeformular bzw. über eine Anmelde-App oder per E-Mail, welches die Tennisschule-Ivascu frühzeitig vor Angebotsbeginn zur Verfügung stellt. Für jeden Teilnehmer ist eine eigene Anmeldung auszufüllen. Darin erkennt der Anmeldende unsere allgemeinen Geschäfts- (AGB) und Teilnahmebedingungen an. 
Die Kursplätze werden nach Eingang der Anmeldungen vergeben. Ein Anspruch auf Kursteilnahme besteht nicht. Sind alle Kursplätze bereits belegt, wird der Kunde darüber umgehend informiert. Nach Kursbeginn ist grundsätzlich ein Einstieg in das Training nicht mehr möglich, allerdings nur dann, wenn die max. Teilnehmerzahl noch nicht erreicht ist und der Cheftrainer dies auch befürwortet. 
Alle Tenniscamps/Kurse erfordern eine Mindestteilnehmerzahl. Bei einer zu geringen Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen oder um zu planen. In diesem Fall entscheidet der Teilnehmer und teilt uns mit, ob eine Umbuchung in ein anderes Kursangebot oder der kostenfreie Rücktritt erfolgen soll. Dies gilt auch, wenn es aus organisatorischen Gründen notwendig wird, Kurse zeitlich zu verschieben oder zusammenzulegen. 

Für die Stornierung von Camps durch den Kunden gelten folgende Regeln:

  • Ab 21 Tage bis 14 Tage vor Campbeginn sind 20% vom Camppreis zu entrichten
  • Ab 13 Tage bis 7 Tage vor Campbeginn sind 50% vom Camppreis zu entrichten
  • Ab dem 6. Tag bis zum Campbeginn sind 75% vom Camppreis zu entrichten
  • Ab Campbeginn sind 100% vom Camppreis zu entrichten

Turnierbetreuung/Coaching

Betreuung sowie Coaching bei Turnieren sowie Meisterschaften ist kostenpflichtig. Das Honorar wird in Absprache zwischen der TSI und der Teilnehmer festgelegt und abgestimmt.

Trainingsanlage/Trainingsplätze 

Unser Trainingsbetrieb findet auf den vom Verein zugeteilten Freiluft- und Hallenplätzen statt. Dabei gilt die Benutzungsordnung der jeweiligen Sportanlage für alle Trainingsteilnehmer. Bei Regen oder Unbespielbarkeit der Freiluftplätze findet das Training grundsätzlich zur regulären Zeit in der Tennishalle statt. Wenn kein Hallenplatz zur Verfügung steht, wird das Training nicht nachgeholt und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Ausnahmen behält sich die Tennisschule vor. Außer den Trainingsteilnehmern – auch beim Kindertraining – dürfen keine weiteren Personen den Trainingsplatz betreten bzw. sich dort aufhalten. 

Zahlungsbedingungen

Jede Kursanmeldung ist verbindlich und verpflichtet zur Zahlung der Teilnahmegebühren. Diese sind in der Leistungsbeschreibung des jeweiligen Kursangebots angegeben. Die Teilnahmegebühr wird mit der Teilnahmezusage fällig und sodann in Rechnung gestellt. Der ausgewiesene Rechnungsbetrag ist vom Kunden innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen.

Ausgefallene Trainingsstunden/Nachholtermine

Wir sind bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern, um den Trainingsbetrieb im Interesse der Teilnehmer zu gewährleisten. Sollte eine Trainingseinheit doch abgesagt werden, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Der Nachholtermin wird von der Tennisschule-Ivascu mindestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben. Die Nachholtermine richten sich nach der Kapazität sowie dem Zeitmanagement der Trainer und können auch am Wochenende oder in den Ferien stattfinden. Sollte es trotz intensiver Bemühungen der Tennisschule-Ivascu nicht gelingen, einen Nachholtermin anzubieten, wird der jeweilige Betrag zurückerstattet. Bei Trainingsausfall durch höhere Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung (z.B. Lock-Down) besteht kein Anspruch auf Ersatz oder Nachholung des Trainings und der anfallende Betrag wird vollständig fällig. Bei Regen oder Unbespielbarkeit der Freiluftplätze findet das Training grundsätzlich zur regulären Zeit in der Tennishalle statt. Wenn kein Hallenplatz zur Verfügung steht, wird das Training nicht nachgeholt und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

Rücktritt/Stornierung durch den Teilnehmer 

Kursanmeldungen die bis zu sieben Tage vor Kursbeginn storniert werden, werden zu 50% in Rechnung gestellt. Kursanmeldungen die während der Saison storniert werden, werden zu 100% in Rechnung gestellt (so bleibt der Teilnehmer zur Zahlung der vollen Teilnahmegebühr verpflichtet). Absagen und Rücktritte müssen hierfür immer schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung. Die vorstehenden Stornierungsbedingungen gelten auch bei (kurzfristiger) Erkrankung des Kursteilnehmers. 

Mit der Unterschrift auf dem Anmeldeformular wird der Teilnehmer für den gesamten Zeitraum der Saison verbindlich angemeldet. Auch bei kurzfristiger Erkrankung oder Verhinderung sind die Kosten zu 100% fällig. Bei Verletzung/ langwieriger Krankheit (ärztliches Attest) können 50% der Kosten erlassen werden, wenn diese von den anderen Teilnehmern der Gruppe übernommen werden. Unter besonderen Umständen wie z.B. Umzug ist ein Rücktritt nur bei voller Kostenübernahme möglich. Sollte ein Ersatz für den Trainingsteilnehmer gefunden werden (Absprache und Zustimmung der Tennisschule-Ivascu), so entstehen keine Kosten.

Rückzahlung/Minderung der Teilnahmegebühr 

Eine (anteilige) Rückzahlung oder Minderung der Kursgebühr kann nur dann erfolgen, wenn die Kursteilnahme aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr möglich ist und wenn diese von den anderen Teilnehmern der Gruppe übernommen werden kann. Dies ist durch ein ärztliches Attest zu belegen. Kann der Kursteilnehmer lediglich an einzelnen Trainingseinheiten nicht teilnehmen, so kann hierfür keine Rückzahlung bzw. Minderung der Kursgebühr erfolgen. 

Versäumte Trainingseinheiten durch den Teilnehmer 

Im Rahmen des Einzeltrainings,- Gruppentrainings-, sowie Mannschaftstraining, verpasste ABO-Trainingseinheiten – gleich aus welchem Grund – können nicht nachgeholt werden und geben keinen Anspruch auf Rückerstattung. Sonderfall Einzeltraining (keine ABO-Stunden): Falls eine Trainingseinheit spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wird, muss der Kunde dafür keine Trainingsgebühr entrichten. Anderenfalls trägt er die Kosten zu 100%. Der Kunde kann nach vorheriger Rücksprache einen Ersatzspieler schicken. 

Versäumte Trainingseinheiten durch die Trainer

Wir sind bemüht, Trainingsabsagen zu vermeiden und kurzfristige Ausfälle durch Vertretung zu verhindern, um den Trainingsbetrieb im Interesse der Teilnehmer zu gewährleisten. Sollte eine Trainingseinheit doch abgesagt werden, wird dafür ein Nachholtermin angeboten. Der Nachholtermin wird von der Tennisschule-Ivascu mindestens eine Woche im Voraus bekannt gegeben. Die Nachholtermine richten sich nach der Kapazität sowie dem Zeitmanagement der Trainer und können auch am Wochenende oder in den Ferien stattfinden. Sollte es trotz intensiver Bemühungen der Tennisschule-Ivascu nicht gelingen, einen Nachholtermin anzubieten, wird der jeweilige Betrag zurückerstattet.

Bei Ausfall des Trainers, egal aus welchem Grund, setzt die Tennisschule einen Ersatztrainer ein.

  • Für kurzfristige Ausfälle setzt die Tennisschule einen qualifizierten Hilfstrainer ein (Bsp.: Assistenztrainer, C-Trainer, B-Trainer oder A-Trainer). Eine Verrechnung/Rückerstattung der Trainingsgebühren erfolgt nicht.
  • Für langfristige Ausfälle setzt die Tennisschule einen Ersatztrainer mit der gleichen Qualifikation ein (Bsp.: für B-Trainer wird ein B-Trainer eingesetzt), ansonsten werden die Kursgebühren an die Trainerqualifikation angepasst.

Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stört. Dies gilt auch für Kinder. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung seines (anteiligen) Trainingsentgelts.

Aufsicht von Kindern 

Unsere Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings und den Trainingsplatz. Außerhalb der Trainingszeiten wird keine Aufsichtspflicht übernommen. Aus diesem Grund haben Eltern/Erziehungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, dass die Aufsicht für ihr(e) Kind(er) vor und nach dem Training nahtlos gewährleistet ist. Dies gilt ebenso bei vorzeitigem Abbruch des Trainings aufgrund besonderer Umstände (Verletzungen, wetterbedingter Abbruch, Ausschluss vom Training, usw.). Eltern bzw. Erziehungsberechtigte unterrichten ihre Kinder, dass sie das Trainingsgelände nicht verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers stets Folge leisten müssen. Wir übernehmen keine Haftung, wenn ein Kind während der Trainingszeit den Trainingsbereich eigenmächtig und ohne Abmeldung verlässt. 

Datenschutz 

Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt in Übereinstimmung mit unserer Datenschutzerklärung, abrufbar hier auf unserer Website. Mit der Anmeldung bestätigt der Kursteilnehmer, dass er die Datenschutzerklärung und die darin beschriebene Bearbeitung seiner Personendaten zur Kenntnis genommen hat. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Kurs- und Zahlungsabwicklung verwendet. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Ausgenommen hiervon sind Übermittlungen, die im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung oder für Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich sind. Die von uns erhobenen Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Mit der Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung seines Namens innerhalb eines Teilnehmerverzeichnisses einverstanden. 

Haftungsauschluss/Versicherung

Die Teilnahme an unseren Kursen, Veranstaltungen und sonstigen Trainingsangeboten erfolgt auf eigene Gefahr. Haftung für Schäden in diesem Zusammenhang beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Das Benutzen der Trainingsanlagen erfolgt ebenso auf eigene Gefahr. Für Garderobe und Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. Eltern haften für Ihre Kinder. Die Meldefrist für einen Haftungsfall beginnt mit der Kenntnis vom Schadenseintritt und beträgt dann eine Woche. Binnen dieser Wochenfrist sind Schadenstag, Schadenshergang und voraussichtlicher Schaden durch den Geschädigten schriftlich zu melden. Nach Ablauf der Frist sind wir nicht mehr verpflichtet, für einen Schaden aufzukommen.

Mängelrügen und Gewährleistung 

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am zweiten auf den der Trainingseinheit folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen. Die Tennisschule übernimmt keine Garantie für das Erreichen der angestrebten Lehrziele eines Kurses bzw. einer Trainingsmaßnahme. 

Schlussbestimmungen 

Wir behalten uns vor, unsere Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle früheren Fassungen ihre Gültigkeit. Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine der vorangehenden Bestimmungen ganz oder teils unwirksam, nicht durchsetzbar oder unvollständig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bzw. der übrigen Teile solcher Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt dasjenige als vereinbart, welches dem wirtschaftlich Gewollten in rechtlich zulässiger Weise am ehesten entspricht. 

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist deutsch. 

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